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Konzeption und Leitbild

 

   Konzeption

zum Umzug in unsere neue Kita

 

der Ev. Michaeliskindertagesstätte

In Frankfurt-Berkersheim

Am Herrenhof 42

60435 Frankfurt am Main

 

 

 

Träger der Einrichtung ist die

Evangelische Michaelisgemeinde

Im Wiesengarten

60435 Frankfurt am Main

 

 

 

 

 

Stand 26.05.2023 2023

Kurzes Vorwort:

 

Wir ziehen um – ein neues Gebäude erwartet uns und will mit Leben gefüllt werden. Noch haben wir die Räume nicht „erobert“, noch ist nichts eingespielt. Wir freuen uns auf das neue Gebäude, die neuen Familien und auch darüber, dass wir mit unseren „alten“ Kindern umziehen.

 

Unsere jetzige Haltung gegenüber unserer Arbeit aber nehmen wir mit.

 

Die Konzeption spiegelt unsere Haltung wider. Sie soll uns in unserem neuen „Zu-hause“, wie manche Kinder und auch wir scherzhaft sagen, anleiten, einen Rahmen bieten und wird immer wieder hinterfragt werden.

 

 

                                                                                                              Ihr Kita-Team

               

 

Teil A - Das Leitbild der Ev. Michaeliskindertagesstätte

Die Michaeliskindertagesstätte ist eine Einrichtung der evangelischen Michaelisgemeinde zur Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule. Durch die dort geleistete Arbeit wird die Erziehung in der Familie begleitet, unterstützt und ergänzt.

Pädagogische Fach- und Zusatzkräfte betreuen die Kinder auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes, wobei Grundwerte und Inhalte des christlichen Glaubens vermittelt werden. Unsere Arbeit ist in das Leben der Gemeinde und Kirchengemeinde eingebunden.

 

Leitbildsatz der Michaeliskindertagesstätte

 

Lasst uns aufeinander achten und uns zur Liebe und zu guten Taten anspornen

(Hebr. 10,24 )

 

Wenn wir auf Gott, auf Jesus Christus schauen, stellen wir fest:

 

Die Liebe Gottes hat verschiedene Qualitäten:

·                Gott liebt alle Menschen

·                Gott liebt jeden Menschen

·                Gott liebt als Erster

·                Gott schenkt uns immer einen neuen Anfang.

 

Wir möchten uns von dieser Liebe und Achtsamkeit prägen lassen und sie in alle Bereiche unserer Arbeit einfließen lassen.

 

Die Kinder

Wir bieten allen Kindern in unserer Einrichtung einen Ort, der ihnen Geborgenheit, Sicherheit und Vertrauen vermittelt, an dem sie angenommen werden, so wie sie sind. Hier begegnen sich Kinder, Mitarbeitende und Eltern mit Achtung und gegenseitigem Respekt, wodurch ein vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut wird.

Im Rahmen unseres Bildungsauftrages sehen wir jedes Kind als ein Individuum mit eigenen Interessen, Bedürfnissen und Fähigkeiten.

Ausgehend vom spezifischen Entwicklungsstand werden die Kinder kognitiv, motorisch, sprachlich und sozial gefördert. Ziel dabei ist, sie zu gemeinschaftsfähigen und selbstständigen Persönlichkeiten zu erziehen. Die Einrichtung, mit ihrer gesamten Angebotsvielfalt, wird dabei als ganzheitlicher, vielfältiger und sinnorientierter Lebens- und Bildungsraum gestaltet.

Auf der Grundlage christlicher Werthaltungen begegnen sich Kinder verschiedenen Alters, Geschlechts, mit und ohne Behinderungen, unterschiedlicher Kulturen, Sprachen und Religionen, mit verschiedenen Weltanschauungen und aus unterschiedlichen sozialen Umfeldern.
Dadurch haben die Kinder die Möglichkeit, sich für das „Anders-Sein“ zu öffnen, mit und voneinander zu lernen, Erfahrungen zu sammeln und sich als gegenseitiges Geschenk zu erfahren.

Die Eltern

In der Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns ein partnerschaftlicher Umgang, eine vertrauensvolle Atmosphäre, offene Gesprächsbereitschaft, kooperative Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung wichtig. Dabei sind wir aufgeschlossen für Wünsche, Anregungen und konstruktive Kritik.

Wir regen die Mitarbeit und Mitverantwortung der Eltern an und fördern durch Information und Transparenz die Zusammenarbeit.

Um der familiären Situation gerecht zu werden, behalten wir gesellschaftliche Veränderungen im Blick und orientieren unsere pädagogischen und organisatorischen Angebote an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familie.

Das Team
Unsere Zusammenarbeit ist geprägt durch gegenseitige Achtung, Partnerschaftlichkeit und die Mitverantwortung aller; ebenso durch fachliche und persönliche Kompetenzen der Mitarbeitenden und das Engagement jedes Einzelnen.

Jeder Gruppe bleibt Raum für eine vielfältige Ausgestaltung des pädagogischen Ansatzes. In regelmäßigen Besprechungen werden zielorientierte, strukturierte und reflektierte Planungen erarbeitet, welche sich an den individuellen Situationen der Kinder und Gruppen orientieren.

Alle Mitarbeitenden nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil, um die bestehende Qualität der Arbeit zu sichern und weiterzuentwickeln.

Der Träger  
Das Miteinander und Gegenüber von Kindergartenteam und Träger ist geprägt von gegenseitiger Wertschätzung, Unterstützung und Verantwortung.

Die Mitarbeitenden setzen sich zusammen mit dem Träger dafür ein, dass die Kindertagesstätte als ein Teil der Kommune und der Kirchengemeinde arbeitet und als solcher nach außen wirkt.

Den organisatorischen Rahmen der Kindertageseinrichtung sichert der Träger. Dem Träger obliegt die Dienstaufsicht. Er trägt Sorge dafür, dass die im HKJGB ausgeführten Anforderungen an Tageseinrichtungen für Kinder sowie die rechtlichen Regelungen des Landes, der Kommunen und freien Verbände erfüllt werden.

 

Die Mitarbeitenden sind für ihrem jeweiligen Wirkungskreis verantwortlich. Es ist ständige Führungsaufgabe von Träger und Leitung, das Qualitätsbewusstsein auf allen Ebenen zu fördern.

 

 

 

 

 

 

 

Teil B - Die Arbeit in unserer Kindertagesstätte

I. Voraussetzungen

1.                  Lage und Raumstruktur

Die Kindertagestätte liegt in Frankfurt - Berkersheim, einem der kleinsten Stadtteile Frankfurts mit ca. 3400 Einwohnern in ländlicher Umgebung. Wir sind nahe an der Nidda gelegen und von Feldern umgeben, durch die gute Anbindung an den ÖPNV sind wir aber auch „stadt-nah“. Berkersheim zeichnet sich durch eine gute Nachbarschaft und Netzwerkende aus. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, sich einzubringen – auch als Kita. Wir werben untereinander für Angebote und Aktionen (z.B. Turnverein, Freiwillige Feuerwehr, Bürgerverein, Angebote des Nachbarschaftszentrums am Frankfurter Berg).

 

Der Neubau wurde 2023 fertiggestellt. Heute umfasst die Kindertagesstätte auf zwei Etagen 3 Gruppenräume mit Differenzierungsräumen im Ü3-Bereich sowie einen Gruppenraum mit Differenzierungsraum im U3-Bereich. Darüber hinaus stehen den Kindern 1 Mehrzweckraum, gruppeneigene Waschräume mit Toiletten, gruppeneigene Garderoben, große Flure mit Spielbereichen zur Verfügung. Unsere Kita ist barrierefrei und verfügt über eine Küche.

Ein Außengelände, ausgestattet mit verschiedenen Spielgeräten und Sandkästen, bietet Freiraum für Bewegung und Spiel.

Jeder Gruppe bleibt Raum für eine vielfältige Ausgestaltung des im Weiteren beschriebenen pädagogischen Ansatzes.

 

2.                  Der Hessische Bildung- und Erziehungsplan

Der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan, kurz BEP, nimmt die Altersspanne von 0 bis 10 Jahren in den Blick und stellt das Kind in den Mittelpunkt. Er soll Orientierung sein für alle Lernorte und Menschen, die in der Bildung und Erziehung tätig sind und die Zusammenarbeit verstärken.

Die Inhalte des BEP sind Grundlage unserer Arbeit. Im U3-Bereich orientieren wir uns zudem an der Pädagogik von Emmi Pickler.

 

II.                  Pädagogische Arbeit

1.                  Der pädagogische Ansatz

Wir arbeiten nach dem Prinzip der geschlossenen Gruppe (Stammgruppen) mit gruppenübergreifenden Angeboten. Dies tun wir aus Überzeugung, da wir hierin mit unseren Gegebenheiten die beste Möglichkeit sehen, Kindern “Wurzeln und Flügel“ zu verleihen. Durch die Zugehörigkeit zu einer festen Gruppe, die sich auch in der Nutzung eines eigenen Gruppenraumes, fester Bezugspersonen, sowie wiederkehrende Rituale widerspiegeln, bildet sich die Basis, auf der die Persönlichkeitsentwicklung in einem vertrauten und geschützten Rahmen erfolgen kann.

Die Themen der Kinder werden aufgegriffen und nach individuellen Bedürfnissen oder nach Gruppeninteresse bearbeitet. Die Kinder werden an Entscheidungen, die sie betreffen, individuell und ihrem Alter und Entwicklungsstand angemessen beteiligt.

 

Durch Beobachtung stellen die Mitarbeitenden fest, was die Kinder beschäftigt und die Interessen der Kinder werden in den Tagesablauf integriert.

 

Unsere Gruppenräume sind so gestaltet, dass sie durch Ihre Ausstattung abwechslungsreiche und anregende Möglichkeiten für Spiel und Aktion bieten.

Die Aufgabe der Mitarbeitenden ist es, eine abwechslungsreiche und anregende Lernatmosphäre zu schaffen. Erforderliche Materialien werden für die Kinder zugänglich gemacht und der Umgang damit begleitet.

Durch eigenes Handeln können sie sich so mit der Welt und ihrer Umwelt auseinandersetzen und Selbstwirksamkeit erfahren. Durch Versuch und Irrtum sowie durch unsere Begleitung und Wertschätzung lernen die Kinder, wie die Welt funktioniert und eignen sich diese an. Einen „Leistungsanspruch“ lehnen wir hierbei bewusst ab.

 

Im Nachmittagsbereich arbeiten wir im Ü3-Bereich gruppenübergreifend, d.h. dass dann alle Räumlichkeiten den Kindern offenstehen und auch die Mitarbeitenden für alle Kinder zuständig sind. Diese Zeit, sowie das Spiel im Garten oder die Nutzung des Mehrzweckraumes ermöglicht den Kindern auch außerhalb von gruppenübergreifenden Projekten Kontakte mit Kindern anderer Gruppe zu pflegen.

Da sich eine Ü3-Gruppe und die U3-Gruppe eine Etage teilen, kommt es auch hier zu Begegnungen, die wir gerne begleiten.

Wenn die Kinder unsere Einrichtung verlassen, sollen sie als selbstständige, starke und kommunikationsfreudige, kreative, fantasievolle und künstlerische Kinder – als lernende, forschende und entdeckungsfreudige, verantwortungsvolle und wertorientierte Kinder handeln können. Das ist unser großes Ziel.

 

2.    Umsetzung des pädagogischen Ansatzes

2.1 Aufnahme und Eingewöhnung

Die Aufnahme in unsere Kindertagesstätte erfolgt nach den von der Stadt Frankfurt vorgegebenen Kriterien im kindernet. In der Eingewöhnung beginnt ein neuer Lebensabschnitt.

Bisher waren die Eltern, sowie ggf. Tagesmütter oder Betreuende im Krippenbereich die Hauptbezugspersonen, jetzt lernt das Kind eine neue Bezugsperson kennen, die für viele Tagesstunden eine neue vertrauensvolle Person werden wird. In der Eingewöhnungsphase lernt das Kind die Kita kennen und erhält die Zeit und Sicherheit sich auf dieses neue Erfahrungsfeld einzulassen. Unsere Mitarbeitenden unterstützen und begleiten das Kind dabei sehr eng. Jedes Kind hat eine eigenen Garderobenplatz und Eigentumsfach mit Bild. Die Stamm-Gruppe weiß um die Eingewöhnung und unterstützt beim Ankommen.

Im U3 Bereich werden wir nach dem „Berliner Modell“ arbeiten. Der Übergang in die Kita wird konzeptionell folgen. Im Ü3 Bereich verfahren wir nach Absprache mit den Eltern freier: das Kind bestimmt die zeitliche Trennung von den Eltern mit und wie schnell es sich in die neue Situation einlassen kann. Der Kita-Alltag soll Freude vermitteln und Neugier für die Kita und deren Möglichkeiten wecken.

 

Mit den Eltern wird ein Erstgespräch an Hand eines Fragebogens geführt, um einen guten gemeinsamen Start zu ermöglichen. Die Eingewöhnungszeit wird mit den Eltern konkretisiert und abgesprochen. Im Ü3-Bereich folgen dann die Schnuppertage, die noch vor dem Aufnahmetermin stattfinden.

 

2.2 Beobachtung, Partizipation und Dokumentation

Grundlage unseres Handelns ist die Beobachtung der Kinder. Beobachtungen geschehen geplant oder spontan im Alltag. Diese werden schriftlich fixiert (auch gruppenübergreifend) und zur Arbeit mit den Kindern und Eltern (Entwicklungsgespräche) genutzt: Fühlt sich das Kind wohl und ist es engagiert? Wo liegen die Stärken, Fähigkeiten und wo kann durch Hilfe zu Selbsthilfe unterstützt werden. Kann das Kind sich und seine Wünsche ausdrücken, Empfindungen und Erfahrungen mitteilen?

Aus den Beobachtungen heraus entwickeln die Fachkräfte mögliche Themenschwerpunkte für die Kinder und die Gruppe. Die Kinder werden in die Planung mit einbezogen und können ihre Wünsche, Vorstellungen und Ideen äußern und einfließen lassen. Unsere Themenwahl wird durch den Jahreskreis mitgeprägt. Die Erschließung der Themen geschieht dabei in vielfältiger Weise, so dass alle Kompetenzbereiche angesprochen werden.

Im großen Morgenkreis am Montagmorgen mit allen Gruppen oder im regelmäßigen Morgenkreis der Gruppen haben die Kinder die Möglichkeit, in großer Runde ihre Anliegen vorzubringen. Die Kinder wissen durch den engen Bezug zu Ihren Bezugspersonen, dass sie ihre Anliegen, Problem und Wünsche in vertrautem Rahmen äußern können und in ihren Belangen ernst genommen werden. Die Mitarbeitenden nehmen sich hierfür viel Zeit. Wir gehen auf Vorschläge und Ideen der Kinder ein, indem wir sie gemeinsam mit den Kindern realisieren oder gemeinsam erforschen, warum sich ein Vorschlag nicht umsetzen lässt. Wir nehmen Kindern Lösungswege nicht vorweg, sondern wir begleiten und unterstützen sie auf ihrem Weg der Lösungssuche. Wir geben Kindern die Möglichkeit eigenständig Beschlüsse zu fassen und die Folgen ihrer Entscheidung zu erleben. Später reflektieren wir gemeinsam die Entscheidung und ihre Folgen. Die Kinder erfahren hier ihre Selbstwirksamkeit.

 

Es gibt auch Situationen, die ein „NEIN“ von beiden Seiten erfordert. Dieses „Nein“ wird von uns Erwachsenen respektiert und wir erwarten, dass Kinder unser „Nein“ ebenso respektieren. Warum ein „Nein“ seine Berechtigung hat, erarbeiten wir in alltäglichen Situationen. Aus der Situation heraus muss klar werden, warum dieses „Nein“ bei einem „Nein“ bleibt oder ob es Möglichkeiten des Kompromisses gibt.

 

Im Laufe der Kita-Zeit bearbeiten wir mit den Kindern einen Fragebogen in Interview-Form. Die gestellten Fragen befassen sich mit dem Entwicklungsstand des Kindes. Die Bearbeitung erfolgt in einer eins-zu-eins Situation (Kind und Gruppenbezugsperson). Diese Fragebogenarbeit ergibt oftmals einen neuen Blickwinkel auf das Kind, dass sich in der eins-zu-eins Situation sehr deutlich präsentiert.

Jedes Kind hat zur Dokumentation seiner Kita-Zeit in seiner Gruppe einen Entwicklungsordner. Darin kann es alles was ihm wichtig ist abheften. Fotos, welche die Kita-Zeit dokumentieren, werden dort eingeklebt.

Die einzelnen Arbeiten sind je nach Wunsch der Kinder mit Namen, Datum und Erklärung versehen und geben Überblick über die Zeit im Kindergarten. Größere Bilder oder Gebasteltes wird in persönlichen DIN A3-Mappen gesammelt.

Am Ende der Kindergartenzeit erhalten alle Kinder eine DVD mit Bildern aus der gesamten Kita-Zeit sowie ihre Mappen und Entwicklungsordner.

 

Partizipation als fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit setzt eine bestimmte Haltung und Einstellung der Erzieher*innen den Kindern gegenüber voraus: Wir sehen Kinder als kompetente Menschen, die in der Lage sind, ihren Alltag eigenständig zu gestalten. Wir trauen Kindern etwas zu, nehmen sie ernst und begegnen ihnen mit Achtung, Respekt und Wertschätzung. Hier wollen wir Vorbild sein und unsere Haltung zu Themen ebenso kritisch hinterfragen.

 

(Beschwerdeverfahren: siehe Gewaltschutzkonzept)

 

2.3 Gemeinschaft - Diversität, Inklusion, Religion und Sprache

Wikipedia definiert Gemeinschaft wie folgt: „Gemeinschaft bezeichnet in der Soziologie und der Ethnologie eine überschaubare soziale Gruppe, deren Mitglieder durch ein starkes „Wir-Gefühl“ eng miteinander verbunden sind – oftmals über Generationen. Die Gemeinschaft gilt als ursprünglichste Form des Zusammenlebens und als Grundelement der Gesellschaft.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaft, abgerufen am 19.01.2023)

In unserer Kita wollen wir vom ICH zum WIR werden. Wir wollen erfahren, warum das Leben in einer Gemeinschaft für unsere Entwicklung und unser Leben unabdingbar ist, welche Möglichkeiten sie bietet, welche Hürden und Grenzen.

„JEDES KIND IST ANDERS. JEDES KIND IST EINZIGARTIG

Schon im Kindergartenalter entdecken Kinder, dass jeder Mensch anders ist. Sie erkennen, ob jemand blonde oder rote Haare oder eine dunkle oder helle Hautfarbe hat, ob jemand groß oder klein, dünn oder dick ist. Sie sehen, wenn jemand nicht laufen kann und einen Rollstuhl benötigt. Sie nehmen wahr, ob jemand gut sprechen kann oder eher nicht. Jeder Mensch wird durch seine vielen Eigenschaften zu etwas Besonderem. Aus der Individualität eines Jeden setzt sich unsere Gesellschaft zusammen. Eine Aufgabe der Kita ist, die Kinder auf das Leben in einer heterogenen Gesellschaft vorzubereiten. Hier setzt das Konzept der vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung an, um ein Bewusstsein für Diversität schon von klein auf zu schaffen.“ (Deutsches Kinderhilfswerk - https://www.kinderrechte.de/kinderrechtebildung/vielfalt-und-mitbestimmung-in-der-kita/vielfalt-in-der-kita/#:~:text=Eine%20Aufgabe%20der%20Kita%20ist,von%20klein%20auf%20zu%20schaffen, abgerufen am 19.01.2023)

Diversität ist eine Sache der Haltung, vor allem für uns Erwachsene in der Kita. Wir alle haben eine unterschiedliche Biografie und sind mit Stereotypen aufgewachsen. Wir haben uns bewusst auf den Weg gemacht, unsere Biografie zu hinterfragen, unsere Haltung gegenüber dem „Verschieden-Sein“ zu klären und in unsere Arbeit einfließen zu lassen. Wir achten hier aufeinander und spiegeln uns unsere Handlungsweisen und Sprachgebrauch. Wir haben bewusst unseren Lieder- und Geschichtenfundus, sowie das Spielmaterial unter die Lupe genommen und versucht, möglichst vielfältig unsere Gesellschaft darzustellen und die Kinder auf eine heterogene Gesellschaft vorzubereiten.

In der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein zentrales Ziel die „Inklusion“ und wir wollen uns daran beteiligen, dieses Ziel zu erreichen. Kinder, Eltern und Kollegen sind in ihrer Vielfalt willkommen.

Die Inklusion findet ihren Ausdruck vor allem in der Wertschätzung der verschiedenen Kulturen und Religionen, Sprachen und Lebenssituationen und so auch in der Aufnahme von Kindern in unsere Kindertagesstätte, die einen erhöhten Förderbedarf haben. Wir bewältigen gemeinsam den Alltag und entdecken Stärken und Schwächen, Möglichkeiten und Grenzen – bei uns und bei anderen.

 

Wir sind neugierig und fragen nach, recherchieren und lernen selbst dazu. Diese Neugier möchten wir den Kindern vorleben. Wir erkennen aber auch unsere Grenzen an und kommunizieren diese.

 

In unserer religionspädagogischen Arbeit wollen wir positive Erfahrungen mit dem Glauben ermöglichen und Grundlagen schaffen, den eigenen Glauben zu entwickeln und/oder zu entfalten. Mit Kindern und Familien kommen wir gerne ins Gespräch über „Gott und die Welt“.

Gemeinsam erarbeiten wir im Jahreskreis die christlichen Feste mit Geschichten und Liedern. Wir nehmen hierbei auch die Belange der nicht-christlichen Familien in den Blick. Fragen zu anderen Religionen greifen wir auf und erarbeiten dies gemeinsam. Die Geschichten erarbeiten wir unterschiedlich mit Legematerial nach Franz Kett, mit dem Kamishibai, Rollenspielen u.v.m.

 

Biblische Themen versuchen wir in die konkrete Lebenssituation der Kinder zu übertragen und Fragen nach dem Sinn des Lebens zu beantworten. In der Bibel gibt zum Beispiel einige Geschichten zum Thema Streit, Freundschaft und Umgang mit Diversität. Geschichten, die zeigen, was passiert, wenn wir keine gemeinsame Sprache haben oder keinen Weg der Kommunikation finden und zeigt Lösungsmöglichkeiten. Die religionspädagogische Arbeit bildet einen Schwerpunkt in unserer Arbeit.

 

Zur Umsetzung unseres Konzepts legen wir einen weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit  auf das gegenseitige Verstehen, denn nur so können wir aufeinander achten, und uns zur Liebe und guten Taten anstiften:

Wie verständigen wir uns, welche Sprache nutzen wir? Wie kommunizieren wir miteinander?

Das beginnt schon beim Kennenlernen der Familien, die zu uns kommen. Wie führen wir durch die Einrichtung, wie führen wir Vertragsgespräche, Erstgespräche oder treffen wir Absprachen, wenn wir keine gemeinsame Herkunftssprache haben oder andere Verständnisbarrieren bestehen? Wie gehen wir mit den Befindlichkeiten um, die wir wahrnehmen in der non-verbalen Kommunikation? Wie ermöglichen wir Teilhabe und Partizipation?

Durch die Nutzung des Internets mit Übersetzungsprogrammen gelingt es uns häufig, die organisatorischen Dinge mit den Familien zu besprechen. Manchmal können wir auch Dolmetschende aus der Elternschaft hinzugewinnen und so schon erste Kontakte untereinander herstellen. Viele Formulare gibt es bei der Stadt Frankfurt in verschiedenen Sprachen und es werden Hilfestellungen angeboten.

Wir halten die Eltern dazu an, mit ihren Kindern in ihrer Landessprache zu sprechen, um die Freude an der Sprache auszudrücken. Sprache soll keine Ängste oder Grenzen vermitteln.

Wir freuen uns allerdings auch, wenn wir die Grundbedürfnisse der Kinder zeitnah verstehen, entweder, da wir die Worte oder Zeichen dafür kennen, oder Eltern ihrem Kind schon das deutsche Wort beigebracht haben (dies ist auch ein Thema im Erstgespräch). Gemeinsame Sprache schafft Beziehung: ich verstehe dich! Ich kann deine Grundbedürfnisse erkennen.

 

In unserem Alltag mit den Kindern erleben wir immer wieder „Sprachlosigkeit“, dies kann die unterschiedlichsten Gründe haben. Diese müssen wir zuerst verstehen. Entsprechend finden wir dann Möglichkeiten, den Kindern „eine Sprache“ zu geben.

 

Im Alltag arbeiten wir viel mit Bilderbüchern, stellen offene und geschlossene Fragen, regen dazu an, zu kommunizieren.

 

Familien finden in unserer Kita ein großes Angebot an Bilderbüchern, die ausgeliehen werden können. Einige Bücher haben wir auch in anderen Sprachen.

 

2.4 Freispiel und Angebote

In den ersten Lebensjahren lernen Kinder sehr intensiv und umfassend. Dieses Lernen geschieht meist spielerisch und beiläufig. Das Wesentliche in der Arbeit mit den Kindern ist deshalb das Spiel. Im Spiel erfahren die Kinder ihre Umwelt, erlernen und vertiefen ihre Fähigkeiten. Hier können sie beispielsweise ihre Sozialkompetenz erweitern und Kommunikation üben. Im Spiel wird die Eigeninitiative gefördert und auch Phantasie und Kreativität finden ihren Platz. Täglich gibt es Freispielphasen, in denen die Kinder das Spielmaterial, ihre Spielpartner und die Dauer des Spieles selbst wählen. Da im Freispiel sehr viele Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten in allen Entwicklungsbereichen gegeben sind, legen wir großen Wert darauf, dass diesem im Gruppenalltag ausreichend Platz gewährt wird. Das Spiel in der Kita ist ein wesentlicher Bestandteil und wird von uns als eine der wichtigsten Erfahrungs-, Ausdrucks-, und Lernformen der Kinder gesehen.

Innerhalb der Stammgruppenzeit gibt es unterschiedliche Angebote bzw. Projekte, die die Kinder annehmen oder vorerst ausschlagen können, aber auch Angebote, an denen die Kinder teilnehmen müssen. Die Angebote beinhalten kreatives, musisches, Rollenspiel, Experimente etc. Hier wird den Kindern u.a. neues Material vorgestellt, dass dann später von und mit ihnen genutzt werden kann. Auch wird hier der Umgang in der Großgruppe geübt. All unsere Angebote sollen die Selbständigkeit der Kinder fördern und fordern.

 

2.5 Letztes Kindergartenjahr

Im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung treffen sich einmal wöchentlich alle Vorschulkinder gruppenübergreifend in der „Dinogruppe“.

Ziel ist es, die Kinder in einer altershomogenen Gruppe zu beobachten und die Fähigkeiten und Stärken der Kinder vor allem in Bezug auf die Schulfähigkeit zu dokumentieren.

Die Dokumentation wird in Elterngesprächen sowie in Gesprächen mit der Schule genutzt.

In der „Dinogruppe“ erfahren sich die Kinder als homogene Gruppe über einen längeren Zeitraum. Es entsteht Gemeinschaftsgefühl für die spätere Einschulung.

Im Umgang mit Gleichaltrigen gewinnen die Kinder an Sicherheit – sie erleben ihre eigenen Stärken und Schwächen, sowie die der anderen Kinder und können so ein Gefühl dafür entwickeln, dass nicht jeder alles können muss, sondern man sich gegenseitig unterstützen und wertschätzen kann.

 

Die selbstgewählten und von den Mitarbeitenden ergänzten Themen (z.B. Verkehrserziehung, Brandschutz etc.) geben den Kindern Hilfestellungen für den Schuleintritt.

Nach Möglichkeit begleiten Mitarbeitende aus den einzelnen Stammgruppen die Dinos und geben somit einen anderen/zusätzlichen Blickwinkel auf die Kinder.

Wir arbeiten eng mit der Grundschule zusammen, besuchen die Schule mit den Dinos und führen mit Einverständnis der Eltern zum Ende des Kitajahres mit der Schule Gespräche zum Übergang.

 

2.6 Gesundheitsförderung

Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation ist Gesundheit „der Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen“. (Weltgesundheitsorganisation - Verfassung, Stand Mai 2014)

Die Gesundheitsförderung ist Teil unserer täglichen Arbeit. Wir setzen hier nicht auf einzelne Projekte, sondern verankern die Gesundheitsförderung im Alltag, damit sie nachhaltig ist.

Wir schauen gemeinsam mit allen Kindern, Mitarbeitenden und Familien auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Kita.

Was brauchen wir, um gesund zu sein:

das Wissen darum, was mit guttut und was nicht (Gesundheitsbewusstsein), Gemeinschaft und Beziehung, Kreativität, Neugier, Empathie, Selbstbewusstsein und Selbstwirksamkeit, Resilienz, Sprache und Kommunikationsmöglichkeiten, Werte und Haltungsbewusstsein, gesunde Ernährung, Hygiene und Körperpflege, Umweltbewusstsein, Bewegung, Schlaf.

 

In einer Gefährdungsbeurteilung halten wir Maßnahmen zum Schutz unserer Gesundheit fest. Regelmäßige Begehungen durch andere Institutionen (Gesundheitsamt, Veterinäramt, Brandschutz, Besuche des Arbeitskreis Jugendzahnpflege, etc.) helfen uns, unseren Gesundheitsschutz zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Auch das Hygienekonzept sowie das Gewaltschutzkonzept tragen dazu bei, dass wir uns gesund fühlen.

 

Gefühle erleben und ihnen einen Namen geben

In unserem gemeinschaftlichen Miteinander gibt es vielfältige Erlebnisse, in denen sich ein Kind wohl fühlt oder nicht. Das Erlebte in Worte zu fassen und zu transportieren ist entscheidend. Das Bewusstsein darüber, was tut mir gut und was nicht, Gefühlen einen Namen zu geben ist unsere tägliche Herausforderung, die wir mit den Kindern angehen. Auch non-verbale Kommunikation ist eine Möglichkeit sich auszudrücken. Die Beobachtung der „leisen“ Kinder ist durch unsere Beobachtungsbögen gewährleistet.

 

Ernährung

Die Kinder können bei uns das Frühstück, Mittagessen und einen Mittagssnack einnehmen (je nach vertraglicher Betreuungszeit).

Frühstück und Teepause geben die Eltern mit. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Eltern. Zukünftig ist die Umstellung auf Vollverpflegung durch die Kita geplant. Das Mittagessen wird täglich in der Einrichtung frisch zubereitet. Dabei achten wir sehr auf regionale Produkte aus der Umgebung sowie Bioprodukte.

 

Gesundheit und Ernährung sind elementar für das körperliche und geistige Wohlbefinden und das Wachstum der Kinder. Wir bieten daher eine gesunde und kindgerechte Ernährung unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse (Diäten). Der U3- Bereich isst im Stammgruppenraum. Rituale (Tischdiensteinteilung, Gebet, Tischspruch) geben dem Essen einen Rahmen. Der Ü3-Bereich isst in kleineren Gruppen im Flurbereich. Hier haben wir eine ansprechende Atmosphäre geschaffen. Während des Essens können die Kinder sich über das Erlebte austauschen und den Tag weiterplanen. Es entstehen freundschaftsübergreifende Gespräche. Getränke werden in Kannen und das Essen in Schüsseln auf den Tisch gestellt. Die Kinder bedienen sich selbst und unterstützen sich gegenseitig oder werden von Mitarbeitenden unterstützt. Die Kinder werden angehalten zu probieren, müssen aber nicht essen.

 

Das gemeinsame Essen ist etwas, das unseren Tagesablauf mitbestimmt und uns einlädt, zur Ruhe zu kommen, gemeinsam zu genießen und zu teilen.

 

Unsere Kinder geben in der Küche Feedback zu den Gerichten und können ungezwungen Wünsche äußern. In einer der letzten Wochen des Kita-Jahres bestimmen unsere Dinos den Speiseplan komplett!

Schlafen/ Ruhen:

Im U3-Bereich schlafen die Kinder im Differenzierungsraum der Gruppe. Das Schlafen wird durch eine Fachkraft begleitet. Die Fachkräfte sind hier mit den Eltern in engem Austausch über Schlafgewohnheiten und Schlafenszeit.

 

Die Kinder im Ü3-Bereich können im Gruppenraum in der Kuschel-/Sofaecke zur Ruhe kommen, Geschichten hören und entspannen.

 

Bewegung:

Die Umgebung sowie das Außengelände machen Lust auf Bewegung. Auch innerhalb der Kita können sich die Kinder im Mehrzweckraum angeleitet oder im Freispiel bewegen. In unseren Tagesablauf planen wir immer wieder die Möglichkeit zur Bewegung ein. Das Kind lernt sich und seinen Körper im Raum wahrzunehmen, sich auszuprobieren und selbstbestimmt Freiheit, Mut und Grenzen und die Auswirkungen dessen zu erleben. Unser Materialangebot ist auf drinnen und draußen abgestimmt und bietet dem Kind die Möglichkeit sich immer weiter zu entwickeln.

Zu den Angeboten in den Gruppen gehören auch Ausflüge in die nahe Umgebung oder in „die Ferne“. Durch die gute Anbindung an den ÖPNV stehen uns viele Wege offen.

 

Umweltbewusstsein:

All das, was uns Menschen umgibt, sei es Zuhause, auf dem Weg zur Kita, beim Spiel oder Sport, das alles ist unsere Umwelt. Unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden hängen in erheblichem Umfang von der Qualität dieser Umwelt ab. Die Energiekrise bekommen auch die Kinder zu spüren.  Umweltschutz ist daher auch nachhaltige Gesundheitsvorsorge!

Wir halten die Kinder dazu an, sich ihrer Umgebung bewusst zu sein und erklären den Zusammenhang von Umwelt und Ressourcen. Dazu gehört der Wasserverbrauch, Stromsparen oder die Mülltrennung. Wir versuchen miteinander die Waage zu halten zwischen Materialerkundung und Verschwendung, sprechen über das Verhalten in Stadt und Land (Müll gehört in den Mülleimer, wenn es sein muss, bleiben wir auf den Wegen und halten uns an Regeln im Wald), ermöglichen in Spaziergängen und Ausflügen das Entdecken unserer Schöpfung und wie gut das alles (noch) ist. Auch im Hauswirtschaftsbereich wird Wert auf Nachhaltigkeit gelegt, entsprechend geplant, eingekauft und gekocht, sowie Reste verarbeitet.

 

Körperpflege:

Die Pflege unseres Körpers ist etwas sehr persönliches und intimes. Kinder, die Unterstützung dabei benötigen, fragen dies bei uns an oder werden von uns angesprochen, unterstützt und angeleitet.

Die einzelnen „Handgriffe“ werden benannt und die Reaktionen der Kinder wahrgenommen. Wir leiten die Kinder zum richtigen Händewaschen, Mundabwischen, und Abwischen nach dem Toilettengang an. Kinder die noch eine Windel tragen, werden unter Beachtung ihrer Intimsphäre im Sanitärbereich an unserem Wickeltisch oder im Stehen gewickelt. Die Kinder werden nur von ihnen vertrauten Personen gewickelt. Eine Ablehnung des Kindes wird akzeptiert und mit dem Kind nach einer geeigneten Lösung gesucht, wobei wir unsere Verantwortung für die Gesundheit des Kindes ernst nehmen. Wir unterstützen sie in ihrer Sauberkeitsentwicklung indem wir das Kind individuell darin bestärken zur Toilette zu gehen und auf das Körpergefühl zu vertrauen. Wir stimmen diesen Vorgang mit den Eltern ab.

Einmal im Jahr kommt das Team der Kinder- und Jugendzahnpflege, die mit den Kindern kindgerecht die richtige Zahnpflege erarbeitet.

Kindliche Sexualität:

Das Thema Körperlichkeit beinhaltet ein Bewusstsein und ein gutes und gesundes Gefühl für den eigenen Körper. Dieses beschränkt sich nicht nur auf Hygiene und Sauberkeit. Zu einer gesunden körperlich-seelischen, sozialen und ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung gehört auch die kindliche Sexualerziehung.

Jeder Mensch wird als ein sexuelles Wesen geboren. Es gibt aber Unterscheide in der kindlichen und der erwachsenen Sexualität. Die kindliche Sexualität ist noch nicht von moralischen und gesellschaftlichen Vorstellungen geprägt. Kinder lernen ihren Körper unbefangen kennen und entdecken ihn mit Neugierde und mit allen Sinnen. Wir unterstützen die Kinder darin, tabuisieren und verbieten nicht. Dennoch gibt es Regeln im Miteinander, die jede*r achten muss.

Unser Ziel ist es, dass die Kinder eine eigene Körpersensibilität und ein positives Körpergefühl entwickeln können.

Hier hat die Intimsphäre eines jeden Kindes Priorität. In dem wir die den Kinder Ausdrucksmöglichkeiten geben, ihre Gefühle zu benennen, ihre Bedürfnisse zu formulieren schaffen wir einen Rahmen in dem die Kinder Grenzen signalisieren und setzen können. Dies gilt sowohl für andere Kinder, als auch für Erwachsene. Fragen zu Sexualität, Schwangerschaft, Geburt etc. lassen wir zu und beantworten die Fragen altersgerecht ohne Verniedlichungen oder Pseudo-Begriffe.

 

Der Rückzug innerhalb der Räume ist erlaubt und gewünscht, trotz allem kommen wir unserer Aufsichtspflicht nach um gegebenenfalls eingreifen zu können.

 

Die Kinder entscheiden ob sie die Toilettentür geöffnet lassen wollen oder sie lieber schließen möchten.

 

Frühkindliche Selbstbefriedigung lassen wir im geschützten Rahmen zu. Bei gemeinschaftlichen Anlässen (Essen, Morgenkreis etc.) werden Kinder sanft darauf angesprochen, dass sie sich an einen anderen Ort zurückziehen können und sollen. So wird das Kind vor Reaktionen anderer Kinder geschützt, in dem ihre Selbstbefriedigung als ganz natürlich angesehen wird.

 

Körperkontakt zu den Bezugspersonen lassen wir in gewissen Rahmen zu.

 

Mit Provokationen, wie sexuellen Gesten und dem Gebrauch von Schimpfwörtern, deren Bedeutung die Kinder meist noch gar nicht verstehen und kennen, gehen wir unaufgeregt um, setzen aber Grenzen und suchen nach Alternativen.

 

Wir unterscheiden Kinder nicht explizit nach den äußerlichen Geschlechtsmerkmalen, sondern durch ihre Wesensart. Dennoch nehmen wir sie in ihrer geschlechtsspezifischen Prägung differenziert wahr. Dazu gehört, unser eigenes Verhalten immer wieder zu reflektieren, ob wir evtl. selbst die Kinder einseitig geschlechtstypisch behandeln oder beeinflussen, z. B. bei Angeboten und der Auswahl von Spielmaterial. Unsere pädagogischen Angebote richten sich überwiegend an alle Kinder, denen grundsätzlich freisteht, an ihnen teilzunehmen. So wollen wir auch eine Rollenzuschreibung (typisch…) vermeiden.

 

(Näheres siehe Gewaltschutzkonzept Michaeliskita/ Kinderschutzkonzept des Diakonischen Werkes Frankfurt und Offenbach).

 

2.7 Zusammenarbeit mit den Familien/ Beteiligung von Eltern

Die Eltern sind die Träger der grundlegenden Beziehungen zu den Kindern. Wir arbeiten vertrauensvoll mit Eltern zusammen, um den Kindern beste Entwicklungs- und Bildungschancen zu schaffen.

Wir machen unsere Grundhaltung der Erziehung transparent, sind offen für unterschiedliche Werte der Eltern und verstehen die Auseinandersetzung darüber als einen wesentlichen Teil unserer Arbeit.

Eltern erhalten von unserer Einrichtung die uns mögliche Unterstützung. Wir beraten zu vielen Themen (Trauer/ Trennung etc.) oder vermitteln die Eltern an Beratungsstellen.

 

Die Kommunikation mit den Eltern wird kontinuierlich durch Tür- und Angelgespräche, sowie durch Entwicklungsgespräche aufrechterhalten. Dabei legen wir Wert auf gegenseitiges Vertrauen und Wertschätzung. Die Eltern haben die Möglichkeit zur Hospitation.

Qualifizierte und zielgerichtete Informationen und Beratung in der Erziehung werden den Eltern zur Verfügung gestellt.

Durch gemeinsame Veranstaltungen entsteht ein Gemeinschaftsgefühl und die Eltern können sich mit ihren Erfahrungen und Fähigkeiten gerne einbringen.

 

Kritik und Anregungen werden schriftlich und mündlich angenommen und zeitnah bearbeitet und anschließend Rückmeldung gegeben. Wir halten die Familien dazu an, sich direkt an uns zu wenden, wenn Sie Fragen haben (siehe auch Gewaltschutzkonzept).

 

Die Eltern erhalten Informationen durch E-Mails, durch eine Info-App, sowie Aushänge (Wochenplan, Speiseplan, Aktionen, Fotos etc.).

 

Der Elternbeirat berät und unterstützt nach der Kindertagesstätten-Verordnung der EKHN in vielfältiger Weise die Kita.

 

2.8 Schutz der Kinder – Gewaltschutzkonzept

Aus unserem Leitbild heraus wird deutlich, dass wir uns gegenseitig achten und wertschätzen. Dabei ist das Bild, das wir von Erwachsenen und Kindern haben, bedeutend. Jeder Mensch hat Grundrechte – also auch Kinder. Diese achten und wahren wir innerhalb der Einrichtung sowie außerhalb. Deshalb haben wir ein ausführliches Gewaltschutzkonzept erarbeitet und nutzen das Kinderschutzkonzept des Diakonisches Werkes für Frankfurt und Offenbach. (Dies sind gesonderte Konzepte.)

 

2.9 Personalstruktur

a) Pädagogik

In unserer Kindertagesstätte arbeiten sowohl pädagogische Fachkräfte mit einschlägiger Berufsausbildung und -Erfahrung, Quereinsteiger aus anderen bildenden und medizinischen Berufen, sowie pädagogische Mitarbeitende, die über keine Ausbildung im o.g. Bereich verfügen. Durch Weiterqualifizierung aller gestalten wir gemeinsam unsere pädagogische Arbeit.

b) Hauswirtschaft

Im hauswirtschaftlichen Bereich arbeiten drei Mitarbeitende, die für den Einkauf und Verarbeitung, sowie die Hygieneauflagen in der Küche zuständig sind.

Die Einrichtung beschäftigt zudem Reinigungskräfte und einen Hausmeister.

 

2.10 Qualitätssicherung

Um die Qualität unserer Einrichtung stets zu verbessern, nehmen die Mitarbeitenden regelmäßig an Fortbildungen teil. Gemeinsam mit dem Träger und den Eltern arbeiten wir an einem Qualitätsmanagementprozess (DIN ISO 9001). Hier ist auch die Verantwortungsmatrix zwischen Träger und Leitung dargelegt.

Schulungen im Bereich Infektionsschutz (incl. HACCP), Kindeswohlgefährdung, Erste Hilfe, Brandschutz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz sind selbstverständlich. In diesem Rahmen kommen wir auch unsere Meldepflicht (z.B. Unfall, Infektion) und Dokumentationspflichten nach.

Die Leitung der Einrichtung nimmt an Leitungskreisen und anderen fachbezogenen Konferenzen teil. In kontinuierlichen Trägergesprächen nimmt der Träger seine Dienstaufsicht wahr. Er weiß um die Belange der Kita und unterstützt diese.

Die Fachberatung des Diakonischen Werkes Frankfurt und Offenbach berät sowohl Träger als auch Leitung kontinuierlich und ist ein verlässlicher Partner.

Das Team nimmt Team-Supervision in Anspruch und der Träger ermöglicht der Leitung das Arbeiten in Netzwerken und Leitungssupervision.

Regelmäßige Mitarbeitergespräche ermöglichen einen gemeinsamen Blick auf die Entwicklung der Mitarbeitenden und halten die Beteiligten zur Reflexion an.

 

2.11 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Wir arbeiten laufend mit den Institutionen in Berkersheim und Umgebung zusammen. Vor allem mit der Berkersheimer Grundschule, den Kindertagesstätten in der Umgebung, der Frühförderung, Erziehungsberatungsstellen und anderen therapeutischen Einrichtungen. Die Zusammenarbeit ermöglicht u.a. den HEP in Bezug auf die Übergänge umzusetzen.

 

Zudem sorgen Begehungen durch die Brandschutzdirektion, das Ordnung- und Gesundheitsamt, Firmen zur Arbeitssicherheit und Spielplatzsicherung etc. für eine guten Unterstützung und Beratung in Bezug auf unserer Sicherheit.

 

 

Teil C - Öffnungszeiten und Tagesablauf

Öffnungs- und Schließzeiten:

Die Kindertagesstätte ist montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 17:00 geöffnet. Die Kinder sollen bis spätestens 9:00 Uhr gebracht werden.

Die Kindertagesstätte schließt in den Sommerferien 2 Wochen, sowie an einigen der Brückentagen und in der Zeit um Weihnachten und Silvester. Hinzu kommen pädagogische Tage und ein Betriebsausflug. Maximal sind es 27 Schließtage. Die Schließtage sind mit dem Elternbeirat abgestimmt.

 

 

 

Unser Tagesablauf im Ü3 Bereich:

 

 

7:30 – 8:15 Uhr

Frühdienst und Kurzbesprechung der Mitarbeitenden. Die Kinder treffen sich alle in der Pinguingruppe, anschließend gehen sie mit ihrer Bezugsperson in ihren Gruppenraum

7:30 – 9:30 Uhr

Möglichkeit zum Frühstück

8:30 – 14:30 Uhr

Stammgruppenzeit mit gruppenübergreifenden Angeboten

Ab 11:45 – 13:00 Uhr

Mittagessen

Von 14:30 – 15:00 Uhr

Teepause

14:30 - 17:00 Uhr

Offene Gruppen

 

 

Der Tagesablauf des U3-Bereichs folgt.

Gewaltschutzkonzept

 

Gewaltschutzkonzept

 

der

 

Evangelischen Michaeliskindertagesstätte

 

 

 

Ev. Michaeliskindertagesstätte                                                   

Am Herrenhof 42                                                               

60435 Frankfurt – Berkersheim                                        

Tel: 069/5481148                                                               

E-Mail: kita.michaelisgemeinde.frankfurt@ekhn.de                                

 

 

Träger ist die Ev. Michaelisgemeinde

Im Wiesengarten

60435 Frankfurt – Berkersheim

Tel: 069/ 544385

E-Mail: gemeindebuero@michaelis-ffm.de

 

 

 

 

Einleitende Bemerkung

 

„Jedes Kind hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden“, so steht es in Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention.

 

Das vorliegende Gewaltschutzkonzept soll das Recht auf eine gewaltfreie Umgebung in einem institutionellen Rahmen für alle Kinder, die die Einrichtung besuchen, sicherstellen. Die Einrichtung hat den Auftrag und den Anspruch, die ihr anvertrauten Kinder in besonderem Maße vor Vernachlässigung, Gewalt und Übergriffen zu schützen. Die Kindertagesstätte ist ein sicherer Raum, der Kindern Freiräume in ihrer altersgemäßen Entwicklung lässt und Auffälligkeiten und deren mögliche Ursachen wahrnimmt und Möglichkeiten zur Änderung bietet. Alle pädagogischen Fachkräfte tragen dazu bei, diese Atmosphäre herzustellen.

Zur Umsetzung unseres Schutzkonzeptes handeln wir intuitiv und reflektiert nach unserem Leitbild

 

Lasst uns aufeinander achten und uns zur Liebe und zu guten Taten anspornen.

(Hebr. 10,24 )

 

Akzeptanz und Wertschätzung eines jeden Menschen

Unsere Angebote stehen Kindern aller Nationalitäten, Familienkonstellationen und Religionen offen.

Die uns anvertrauten Kinder sollen jederzeit einen unterstützenden und grenzwahrenden Umgang ihrer physischen und psychischen Integrität erfahren und zur Lebensfreude ermutigt werden.

Unser Ziel ist es, die Partizipationschancen der Kinder zu erhöhen, um ihnen eine kontinuierliche Teilhabe am Leben einer demokratischen Gesellschaft zu ermöglichen. Die wichtigste Grundlagen hierfür sind vor allem unsere engagierten und kompetenten Mitarbeitenden, die für Räume zum Wohlfühlen und ein ansprechendes Umfeld Sorge tragen.

 

Offenheit, Ehrlichkeit, gegenseitiges Vertrauen und Achtsamkeit bestimmen das Miteinander in

unserer Kindertagesstätte

In allen unseren Handlungen zeigen wir die Bereitschaft zur Weiterentwicklung und zum

eigenverantwortlichen Handeln. Das Team pflegt entsprechend des Leitbildes und der Konzeption einen respektvollen und zugewandten Umgang und lebt diesen vor. Dies setzt voraus, dass die Mitarbeitenden um ihre eigenen Grenzen wissen und zu jeder Zeit zur Selbstreflexion fähig sind.

 

»Eine Gesellschaft offenbart sich nirgendwo deutlicher als in der Art und Weise, wie sie mit

ihren Kindern umgeht. Unser Erfolg muss am Glück und Wohlergehen unserer Kinder gemessen werden, die in einer jeden Gesellschaft zugleich die verwundbarsten Bürger und deren größter Reichtum sind«

(Nelson Mandela)

 

Gelebter Kinderschutz setzt eine institutionell verankerte Kultur der Achtsamkeit voraus. Hinsehen und nicht wegschauen, handlungsfähig sein und Zivilcourage zeigen gehören hier dazu.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Recht jeden Kindes auf Schutz, gegenüber allen Formen von Gewalt, gilt uneingeschränkt – auch im Verhältnis zu den eigenen Eltern, anderen sorgeberechtigten Personen und dem weiteren Umfeld.

Die Mitarbeitenden der Kindertagesstätte kennen den staatlichen Schutzauftrag und beziehen diesen auch auf ihr eigenes Handeln. In diesem Gewaltschutzkonzept werden nun hauptsächlich die Belange der Kinder mit dem Recht auf Unversehrtheit in den Blick genommen. Das Gewaltschutzkonzept inkludiert die Beziehungen der Eltern, des Teams, der Kinder und des Trägers mit/- untereinander. Das heißt, es wird keine Gewalt zwischen den Einzelnen Beteiligten geduldet.

 

Grundlagen eines Gewaltschutzkonzeptes ergeben sich aus folgenden, rechtlichen Rahmenbedingungen:

 

Aus denen im Grundgesetz verankerten Aussagen in Artikel 1 und 2 (in Auszügen):

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“

 

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es in § 1631:

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“

 

Die UN-Kinderechtskonvention ist ein Übereinkommen über die Rechte des Kindes und verpflichtet die Vertragsstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, die Kinder vor allen Formen von Gewalt schützen:

Dies beinhaltet nicht nur Formen körperlicher, sondern auch emotionaler Gewalt, Ausbeutung, Verwahrlosung, Vernachlässigung und des sexuellen Missbrauchs. Die Vertragsstaaten sichern dem Kind das Recht zu, in allen, das Kind berührenden Angelegenheiten, seine Meinung frei äußern zu dürfen und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seines Alters und seiner Reife.

 

Nach § 45 des Sozialgesetzbuches VIII (SGB) ist die Betriebserlaubnis Voraussetzung für den

Betrieb einer Einrichtung und für die Förderung nach dem HKJGB. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist.

 

Mit dem Antrag auf die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist die Eignung des Personals durch die Vorlage und Prüfung von aufgabenspezifischen Ausbildungsnachweisen, Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes sicherzustellen.

 

§ 72a SGB VIII regelt den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen.

Führungszeugnisse sind von dem Träger der Einrichtung in regelmäßigen Abständen (spätestens aber nach 5 Jahren) erneut anzufordern und zu prüfen. Im § 47 SGB VIII sind unverzügliche Meldepflichten des Trägers geregelt. Im § 8a SGB VIII i.V.m. § 47 SGB VIII iV.m. § 15 Abs. 3, 4 und § 18 HKJGB ist der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung für Träger von Kindertageseinrichtungen geregelt.

 

Im Kirchengesetz zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt heißt es: „Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen vor sexualisierter Gewalt ist Aufgabe und Pflicht aller, die innerhalb der EKHN Verantwortung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Schutzbefohlenen tragen.“

 

Laut § 8b SGB VIII haben Träger von Einrichtungen, in denen sich Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten, gegenüber dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt.

 

Laut § 1 des HKJGB basiert die Arbeit des pädagogischen Personals auf dem Konzept der Inklusion und der Teilhabe, dass die Normalität der Verschiedenheit von Menschen betont, eine Ausgrenzung anhand bestimmter Merkmale ablehnt und die Beteiligung ermöglicht. Kinder mit und ohne Behinderung werden nach Möglichkeit gemeinsam gebildet, erzogen und betreut sowie darin unterstützt, sich mit ihren Stärken und Schwächen gegenseitig anzunehmen. Alle Kinder werden mit geeigneten und fest im Alltag der Einrichtung integrierten Beteiligungsverfahren darin unterstützt, ihre Rechte auf Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Mitwirkung an strukturellen Entscheidungen sowie ihre Beschwerdemöglichkeiten in persönlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. Daraus ergibt sich der Auftrag, alltagsintegrierte pädagogische Angebotsformen zur gemeinsamen Bildung, Betreuung und Erziehung aller Kinder zu entwickeln.

 

Die EKHN und die Stadt Frankfurt haben zudem eigene Handlungsrichtlinien zum Kinderschutz herausgegeben.

  • „Handreichung zu Fragen des Kinderschutzes und der Kindeswohlgefährdung für Träger kirchlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie zum Schutz von erwachsenen Schutzbefohlenen Prävention, Umgang mit sexualisierter Gewalt und Verdachtsfällen“
  • „Rechte, Schutz und Beteiligung in Frankfurter Kitas“

 

 

Schweigepflicht und Datenschutz

Mitarbeitende sind grundsätzlich über ihre Schweigepflicht und den Datenschutz zu informieren und darauf zu verpflichten. Bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten (insbesondere Foto- und Filmaufnahmen) ist mit den Personensorgeberechtigten schriftlich zu klären, was zu welchem Zweck in der Kindertageseinrichtung erhoben, erstellt, wozu verwendet und ggf. weitergegeben wird. Dies wird vertraglich im Aufnahmevertrag geregelt.

Soweit dem Träger bzw. den von ihm beschäftigten Fachkräften zur Sicherstellung dieses Schutzauftrags Informationen bekannt oder ermittelt werden und die Weitergabe dieser Informationen zur Sicherstellung des Schutzauftrags erforderlich ist, bestehen keine, die Wahrnehmung dieser Aufgabe einschränkenden datenschutzrechtlichen Vorbehalte.

Insofern gilt der Grundsatz, dass Sozialdaten zu dem Zweck übermittelt oder genutzt werden dürfen, zu dem sie erhoben wurden (§ 64 Abs.1 SGB VIII, § 69 Abs.1 Nr. 1 SGB X).

Bei der Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft ist die Anonymisierung der Falldaten - soweit wie möglich - zu beachten. Kommen der Träger und das Personal im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung zu dem Ergebnis, dass eine Gefährdung des Kindes vorliegt und diese nicht anders abgewendet werden kann, sind sie befugt, das Jugendamt über den Vorfall mit den entsprechenden Daten zu informieren.

Es handelt sich um gesetzliche Erlaubnistatbestände, die eine Übermittlung zulassen und zugleich eine strafrechtlich relevante Handlung im Sinne des § 203 Strafgesetzbuch (StGB) (Berufsgeheimnisträger, zu denen das Kita-Personal nicht zählt) ausschließen. Liegen also Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, ist die Einschaltung des Jugendamts durch den Kita-Träger geboten.

 

Definition Kindeswohlgefährdung

Jegliche Art von gewaltsamer, körperlicher, geistiger und/oder seelischer Schädigung, die in Familien, dem Umfeld oder Institutionen geschieht ist als Kindeswohlgefährdung zu sehen.

Die Gefährdung geschieht bewusst oder unbewusst. Zu unterscheiden sind jeweils die Misshandlung als aktive und die Vernachlässigung als passive Form. Heranwachsende sind auf den Schutz und die Geborgenheit durch Erwachsene angewiesen. Auch das Erleben direkter und indirekter Formen von Gewalt im nahen Umfeld hat Auswirkungen und Folgen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Für sie kann dies ein schwerer Eingriff in das Gefühl der eigenen Sicherheit bedeuten.

Die Folgen sind umso gravierender, wenn die Gefährdung von nahestehenden Personenausgeht.

 

Formen der Kindeswohlgefährdung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grenzverletzungen/ Grenzüberschreitungen von Mitarbeitenden

Grenzverletzungen sind Handlungen, die unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegen.

Sie beschreiben im Umgang mit Schutzbefohlenen ein einmaliges unangemessenes Verhalten, das sowohl geplant als auch unbeabsichtigt geschehen kann. Dabei ist die Unangemessenheit des Verhaltens vom Entwicklungsstand des Schutzbefohlenen abhängig. Wichtig dabei ist es, Signale wahrzunehmen und darauf zu reagieren.

 

Grenzverletzungen können z. B. sein:

  • eine tröstende Umarmung, obwohl es dem Kind unangenehm ist
  • unangekündigter Körperkontakt (z.B. Lätzchen überziehen, Nase/Mund abwischen)
  • Kind ungefragt auf den Schoß nehmen,
  • Tragen, obwohl das Kind dies nicht möchte
  • Verwendung von Kosenamen, Verniedlichung des Namens
  • Missachtung der Intimsphäre (z.B. unangekündigtes Betreten der Toilette)
  • Fotos von Kindern machen und diese in sozialen Netzwerken verbreiten z. B. auf WhatsApp, Facebook, Instagram
  • eine laute und unbeabsichtigt scharfe Ansprache oder eine unbedachte Bemerkung der Fachkraft an die Kinder, weil sie sonst nicht gehört wird
  • Kind beim Wickeln auf den Bauch küssen
  • Kind ungefragt umziehen
  • Kind mit anderen vergleichen
  • im Beisein des Kindes über das Kind oder dessen Eltern (abwertend) sprechen
  • Abwertende Bemerkungen („Du schon wieder“, „Stell dich nicht so an“)
  • Sarkasmus und Ironie
  • abwertende Körpersprache (z.B. das Kind böse und abfällig anschauen)
  • Kind stehen lassen und ignorieren

 

Gewalt von Kindern untereinander sind auch Grenzverletzungen. Damit es in unserer Kita nach Möglichkeit nicht zu Grenzverletzungen kommt, haben wir für alle gleichermaßen geltende Regeln zur Orientierung festgelegt. Diese Regeln und Wertevorstellungen werden immer wieder mit den Kindern besprochen. Raufereien und Reibereien unter den Kindern sind in einem gewissen Maße Normalität und gehören zum Alltag einer Kita. Diese werden weitestgehend von den Mitarbeitenden toleriert. Die Kinder werden von uns dahingehend unterstützt, die „harmlosen Zusammenstöße“ selbständig und untereinander zu klären. Die Aufgabe der Mitarbeitenden besteht darin, genau hinzusehen, wann diese Grenze der Normalität überschritten wird und eingegriffen werden muss.

Konfliktfähigkeit ist eine der wichtigsten Fähigkeiten, die intensiv und stetig gefördert wird, da sie als Basis für eine Gewaltprävention in der Einrichtung fundiert.

Grenzüberschreitungen in Konfliktsituationen können gerade im psychischen Bereich sehr subtil ablaufen und bereits unter den Kleinen eine Art „Mobbing-Charakter“ entwickeln. In solchen Fällen erfordert es genaue Beobachtungen und Dokumentation. Erhärtet sich ein Verdacht, erfordert dies ein zügiges Handeln der Pädagogen. Es folgen Gespräche innerhalb der Einrichtung, aber selbstverständlich auch mit den betroffenen Eltern. Sollten wir an dieser Stelle nicht weiterkommen, ziehen wir externe Beratende hinzu.

Die körperliche Gewalt ist meistens sehr viel deutlicher als solche zu erkennen. Kratzen, Beißen, Hauen, Schubsen, Treten der Kinder untereinander kommen immer wieder vor. Beobachten wir dabei ein deutlich unterlegenes Kind, ein weinendes/sich nicht wehrendes Kind, so wird eingeschritten und der Vorfall mit den betreffenden Kindern verbal geklärt. Die Motivationen der Kinder für die Ausübung von körperlicher Gewalt sind vielfältig und nicht immer erkennbar (gerade im U3-Bereich, in dem die sprachlichen Fähigkeiten noch stark begrenzt sind). Derartige Vorfälle werden dokumentiert und auch die Eltern darüber informiert.

 

 

Schutzvereinbarungen im pädagogischen Alltag

 

Professionelle Beziehungsgestaltung

Wir behandeln alle Kinder gleich und vermeiden Bevorzugungen. Bei der Gestaltung des Alltags achten wir darauf, dass die Kinder zu allen Mitarbeitenden Kontakt haben. So können die Kinder verschiedene Handlungsmöglichkeiten und Rituale kennenlernen und für sich ein adäquates Handeln bestimmen.

Private Geheimnisse der Kinder, die diese uns mitteilen, behandeln wir diskret. Sollten wir von Kindern Geheimnisse erfahren, welche die Entwicklung und den Schutz des Kindes beeinträchtigen, werden diese mit der Leitung/ im Team/ mit dem Träger thematisiert.

Wir üben kein Babysitting in Familien aus, deren Kinder in der Einrichtung betreut werden.

 

Angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz

Körperliche und körperbetonte Kontaktaufnahme gehen in der Regel von den Kindern aus und orientieren sich am Entwicklungsstand der Kinder. Wir achten auf eine professionelle Gestaltung von Nähe und Distanz.

Wir nennen die Kinder bei ihrem vollständigen Vornamen und geben den Kindern keine verniedlichenden, abkürzenden Kosenamen.

Wir zeigen den Kindern unsere Grenzen bei distanzlosem Verhalten und wahren Intimbereiche.

Die Kinder werden dazu angehalten, ihre körperlichen und emotionalen Grenzen klar zu kommunizieren und die Grenzen anderer zu akzeptieren.

Wir bringen den Kindern bei, fremden Erwachsenen gegenüber Distanz zu wahren und vermitteln den Kindern ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz in der Gestaltung von Kontakten.

 

Schutz der Intimsphäre in Pflegesituationen

Pflegesituationen finden in geschützten Räumen statt. Die Kinder werden dazu angehalten, sich im Bad oder in anderen geschützten Räumen umzuziehen.

Auf ausdrücklichen Wunsch des jeweiligen Kindes helfen wir den Kindern beim An-, Aus- oder Umziehen. Die Kinder werden nur von ihnen vertrauten Personen gewickelt. Eine Ablehnung des Kindes wird akzeptiert und mit dem Kind nach einer geeigneten Lösung gesucht, wobei wir unsere Verantwortung für die Gesundheit des Kindes ernst nehmen. In einer Wickelsituation mit dem Personal sind die Eltern angehalten draußen zu bleiben und zu warten, um die Situation nicht zu stören. Fremde Eltern haben die Intimsphäre des gewickelten Kindes zu wahren.

 

Neue pädagogische Mitarbeitende und Jahrespraktikant*innen wickeln erst nach einer Eingewöhnungs- und Kennenlern-Phase. Wir machen davon eine Ausnahme, wenn ein Kind dies ausdrücklich wünscht. Kurzzeitpraktikant*innen, sowie Reinigungs- und Hauswirtschaftspersonal sind nicht im Wickeldienst.

Wir gestalten die Wickelsituation angenehm und begleiten sie sprachlich und benennen die Körperteile der Kinder korrekt.

Wir ermöglichen den Kindergartenkindern einen ungestörten Toilettenbesuch, indem wir Schilder an den Toilettentüren angebracht haben, die die Kinder selbständig umdrehen können. Auch in der Krippe ist der Toilettenbereich nicht direkt einsehbar und ermöglicht einen ungestörten Toilettenbesuch.

 

Wir kündigen uns vor Öffnung der Toilettentür oder beim Eintreten an.

Wir machen den Kindern beim Toilettengang ein Hilfsangebot. Nach Möglichkeit berücksichtigen wir den Wunsch der Kinder nach einer bestimmten Person. Die Kinder cremen sich möglichst selbständig mit Sonnencreme ein. Das Eincremen findet in einem einsehbaren Bereich (Gruppenraum/Garten) statt. Die Mitarbeitenden helfen den Kindern bei Bedarf und auf Wunsch.

 

 

 

Ruhezeit / Schlafsituationen

Die Kinder sind beim Schlafen bekleidet. Jedes Kind hat seinen eigenen Schlafplatz.

Wir setzen uns bei Bedarf zu einem Kind und wahren das Nähe- und Distanzbedürfnis des Kindes.

 

Als pädagogische Fachkräfte sind wir uns stets eines professionellen Nähe- und Distanzverhältnisses bewusst. Der Schlafraum wird nicht verschlossen, so dass alle Mitarbeitenden jederzeit den Raum betreten können. Zur Überwachung des Schlafens der Kinder sind die Mitarbeitenden im Schlafraum oder im Nebenraum und haben ein Babyphon dabei.

 

Eingewöhnung / Konflikt- und Gefährdungssituationen Krippe / Kindergarten

Zur Unterstützung bei der Eingewöhnung ist es in manchen Situationen (z.B. bei den ersten Trennungen oder beim Einschlafen) notwendig, ein Kind in den Arm zu nehmen, auch wenn es das in diesem Moment nicht will. Diese Situationen finden im Beisein anderer pädagogischer Mitarbeitenden statt.

In Konflikt- und Gefährdungssituationen ist es manchmal notwendig, Kinder körperlich zu begrenzen (z.B. durch Festhalten). In diesen Konfliktsituationen wird eine zweite Person hinzugezogen.

Konsequenzen sind kindgerecht, altersadäquat und für die Kinder nachvollziehbar. Auszeiten nehmen Kinder in offenen und einsehbaren Bereichen in einem angemessenen Zeitrahmen. Aus unserer Sicht ist es wichtig, Kinder aus für sie stressigen Konfliktsituationen zu nehmen und ihnen in geschütztem Rahmen die Möglichkeit zu geben, mit den Mitarbeitenden ein Gespräch zur Situation zu führen.

Abweichungen von Schutzvereinbarungen werden immer im Vorfeld mit der Einrichtungsleitung und dem Team besprochen.

 

Bearbeitung des Themas mit den Kindern in unserer Einrichtung

Die Kita soll für alle ein Ort der Sicherheit sein. Bezogen auf unseren Schutzauftrag und um diesem gerecht zu werden, versuchen wir die Kinder gleichermaßen zu stärken. Sie lernen Grenzüberschreitungen wahrzunehmen und Hilfe aufzusuchen/einzufordern und auch selbst aktiv dagegen vorzugehen. Wir bieten den Kindern unterschiedliche Angebote und Möglichkeiten, diese Fähigkeiten zu erlernen, bzw. sie dafür zu sensibilisieren.

Dabei begegnen wir den Kindern auf Augenhöhe und führen einen gleichberechtigten Dialogmit ihnen. Durch unseren täglich stattfindenden Morgenkreis bekommen die Kinder die Möglichkeit, sich frei zu äußern und Probleme anzusprechen. Wir bemühen uns hierbei stets darum, auch die stilleren Kinder zu ermutigen ihre Meinung kundzutun. Bei einem Wechsel eines Krippenkindes in den Elementarbereich, fungieren einige „Große“, als Paten für die „Kleinen. Wir ermutigen die Kinder, NEIN sagen zu dürfen und dass sie das Recht haben, die eigene Grenze auszudrücken.

Das Verhalten untereinander wird, von den Kindern/Mitarbeitenden im Laufe des Tages immer wieder beobachtet, reflektiert und kommuniziert.

Es gibt klare Regeln undAbmachungen bei Grenzüberschreitungen. Für jegliche Art von Gewalt gibt es klare Konsequenzen. Dies ist auch in den mit den Kindern erarbeiteten Gruppenregeln festgehalten.

 

Auszug aus unseren Gruppenregeln:

  • Es wird niemand absichtlich verletzt.
  • Wenn ein Kind NEIN sagt oder „Lass das, ich will das nicht“ sagt, hören und achten wir darauf.
  • Wir tun vieles gemeinsam, da wir eine Gruppe sind (Morgenkreis, Aufräumen, Essen, Feiern etc.)
  • Wir hören einander zu und reden miteinander (auf Augenkontakt achten).
  • Wir nehmen aufeinander Rücksicht.
  • Wenn wir sehen, dass jemand Hilfe braucht, helfen wir oder holen Hilfe.
  • Wir sagen immer Bescheid, wo wir hingehen (z.B. Toilette, Raumänderung)
  • Wir achten auf Körperhygiene.
  • Wir achten auf Tischkultur.
  • Wir achten die Umwelt.
  • Wir gehen sorgsam mit Dingen um, die uns nicht gehören.
  • Wir achten aufeinander.

 

STOP-Regel: Wenn wir etwas nicht möchten, uns jemand weh tut o.ä., sagen wir laut:

„STOP“, damit derjenige aufhört. Diese Regel ist auch auf das Leben der Kinder übertragbar und kann bei gefährlichen Situationen immer wieder genutzt werden (besonders wichtig bei Kontakt mit Fremden).

 

Empathie und Gefühle erkennen: Regelmäßig üben wir mit den Kindern zu erkennen, wie sich andere Kinder fühlen. Zudem schauen wir z.B., was wir machen können, wenn wir jemandem weh getan haben, damit es ihm/ ihr wieder besser geht.

 

Das Thema Sexualerziehung findet in unterschiedlichen Situationen/Rahmen immer wieder statt (siehe Konzeption).

 

Zusammenarbeit mit den Eltern

Wenn es um das Thema Kinderschutz geht, ist eine partnerschaftliche und transparente Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten (im folgenden „Eltern“ genannt) von großer Bedeutung. Eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern gehört zum Selbstverständnis unserer Einrichtung. Durch unsere regelmäßigen Tür-und Angel-Gespräche, Elterngespräche/ Entwicklungsgespräche, Elternbeiratssitzungen, Elternabende und Festen haben wir einen guten Kontakt zu den Eltern. Dies ist besonders in Krisen- und Konfliktsituationen wichtig.

Bei unserem Schutzauftrag, wird die Mitwirkung und Beteiligung der Eltern bei der Einschätzung eines Gefährdungsrisikos so zeitig wie möglich angestrebt.

Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Eltern- und/oder Kinderbeteiligung wird gegenüber den Beteiligten dargelegt und in der Falldokumentation begründet. Alle Eltern werden als Partner bei uns im Haus wahrgenommen. Die Eltern werden darüber informiert, wenn es zu einem Konflikt unter ihren Kindern gekommen ist. Bei kleineren Auseinandersetzungen ist das nicht zwingend notwendig. Aber auch von Elternseite werden Informationen an uns herangetragen, die wir dann berücksichtigen.

Neben den Datenschutzbestimmungen, dem Verbot fremde Kinder zu fotografieren und/oder

zu filmen, achten wir sehr auf die Abholberechtigungen für unsere Kinder. Will eine unangekündigte Person ein Kind aus der Kita abholen, so geschieht das ausschließlich mit der Erlaubnis der Eltern. Zudem gibt es in der gesamten Einrichtung die feste Regel, dass niemand externes (Eltern, Handwerker usw.) den Wickelraum/die Toiletten betreten darf, sofern sich dort ein Kind allein aufhält.

 

Prävention

Prävention ist ein Oberbegriff für zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten, um Krankheiten oder gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden. Im Schutzkonzept bedeutet dies, durch Kenntnis aller Risikofaktoren und Gefahrenbereiche in unserer Einrichtung und durch das Wissen über Vorgehensweisen von Tätern gezielt Schutzmaßnahmen zu erstellen, um das Risiko einer Kindeswohlbeeinträchtigung zu minimieren und im besten Fall auszuschließen/ zu beenden.

 

Risikoanalyse

Eine Risikoanalyse ist die Basis zur Schaffung eines Schutzkonzeptes und somit wichtig und notwendig um Informationen über räumliche Bedingungen und Alltagsabläufe zu erhalten. Hierbei ist es notwendig, genau auf die Gegebenheiten vor Ort zu achten. Dadurch können Gefahrensituationen und Gelegenheiten für potentielle Täter aufgedeckt, entsprechende Präventions- und Schutzmaßnahmen aufgestellt sowie umgesetzt werden. Zudem wird ein Bewusstsein für bereits bestehende Schutzfaktoren geschaffen. Im Rahmen unserer Risikoanalyse haben wir uns intensiv mit dem Thema Täter, Täterprofil, Strategien und Vorgehensweisen von Tätern auseinandergesetzt.

 

Daraus ergeben sich für unsere Einrichtung folgende präventive Maßnahmen:

  • Der Dienstplan der Mitarbeiter schließt aus, dass eine Person allein in der Einrichtung ist.
  • Die Gestaltung der Übergänge (Gruppenöffnungszeiten, Arbeitszeiten) ermöglichen einen konstruktiven Informationsaustausch. Gruppenübergreifende Fachkräfte und Einrichtungsleitung unterstützen die Mitarbeitenden in den Gruppen bei personellen Engpässen (Krankheit, Fortbildung, Urlaub, Pause). Die pädagogischen Fachkräfte zirkulieren regelmäßig in Haus und Garten, um alle Bereiche/ Räume einzusehen.
  • Vermeintlich unübersichtliche Räume (z.B. Differenzierungsräume), in denen sich Kinder alleine aufhalten, werden von einer Fachkraft in regelmäßigen Abständen eingesehen.
  • Hausfremde, das Gelände Beobachtende, die sich auffällig oft oder lange zum Beobachten an oder in der Nähe unserer Einrichtung aufhalten, werden auf ihr Anliegen angesprochen,
  • Externe/ Dritte müssen sich bei der Einrichtungsleitung oder den Mitarbeitenden anmelden und bleiben zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt bei den Kindern.
  • Personal, Eltern und Externe/ Hausfremde sind aufgefordert Eingangstüren (Haustüre/ Gartentüre) geschlossen zu halten. Im Tagesablauf werden die Türen vom Personal immer wieder stichprobenartig kontrolliert.
  • Eltern und Hausfremde haben das Kindergartengelände nach der Verabschiedung zeitnah zu verlassen.
  • Eltern benutzen die Gästetoilette, wenn sie ihren Kindern beim Toilettengang helfen – die Kindertoilette ist ein sensibler Bereich und ausschließlich von Kindern und pädagogischen Mitarbeitenden zu betreten. Falls sich doch Eltern dort aufhalten, bleibt ein*e Mitarbeitende*r zur Beobachtung der Situation in der Nähe.
  • Die Eingangstür ist nur von Erwachsenen zu bedienen. Kinder, die alleine kommen und gehen, werden von uns nach Klingeln in Empfang genommen bzw. verabschiedet.
  • Eltern ist das Fotografieren und Filmen in der Kita nur auf Veranstaltungen (z.B. Feste) und nur mit der Einschränkung gestattet, dass die Aufnahmen über den Personenkreis der Einrichtung hinaus nicht öffentlich verbreitet und ausgestellt werden dürfen. Die Eltern unterschreiben bei der Anmeldung, dass Sie sich an diese Regelung in unserem Haus halten.
  • Eltern teilen mündlich, schriftlich oder telefonisch mit, wer ihr Kind abholt. Dem Personal unbekannte Personen stellen sich vor und weisen sich als autorisierte Personen aus. Eltern informieren die von ihnen befugten Personen über unsere Regeln.

 

Beschwerdemöglichkeiten

Um konstruktive Anregungen, Kritik oder Verbesserungsvorschläge umsetzen zu können, sind neben einer offenen Kommunikation eine objektive, beschwerdefreundliche Haltung sowie eine gelebte Kultur des Zuhörens und Ernstnehmens relevant.

Sowohl für Kinder als auch für Eltern und Mitarbeitende gibt es in unserer Kita verschiedene Möglichkeiten, Kritik zu üben. Eine Beschwerde kann grundsätzlich mündlich und/oder schriftlich erfolgen, wobei "schriftlich" für Kinder bedeutet, dass sie malen oder zeichnen können, was sie belastet.

 

Damit eine Beschwerde zum Erfolg führt, haben sich vier Stufen bei der Umsetzung bewährt:

  • Zusammentragen und Klären der Fakten
  • Lösungsvorschläge gemeinsam erarbeiten, sammeln und abwägen
  • Einen Konsens finden, der von allen Beteiligten getragen wird
  • Reflexion, ob das gewünschte Ziel erreicht wurde

 

Für die Kinder

Die Beschwerde eines Kindes ist als Unzufriedenheit zu verstehen, die sich abhängig von Alter, Entwicklungsstand und Persönlichkeit des Kindes in verschiedener Weise ausdrücken kann.

Sowohl verbale Äußerungen, als auch Weinen, Wut, Traurigkeit, Aggressivität oder Zurückgezogenheit sind hier möglich. Ältere Kindergartenkinder können sich schon gut über die Sprache mitteilen, wohingegen die Beschwerden der Kleinsten von den Pädagogen sensibel aus dem Verhalten des Kindes wahrgenommen werden muss. Achtsamkeit und eine dialogische Haltung der pädagogischen Fachkraft sind hier besonders wichtig.

Durch die Schaffung einer verlässlichen und auf Vertrauen aufgebauten Beziehung entsteht für die Kinder ein sicherer Raum, in dem Beschwerden angstfrei geäußert und mit Respekt und Wertschätzung angenommen und bearbeitet werden können.

In unserer Einrichtung können Kinder sich beschweren, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen, in Konfliktsituationen, über unangemessene Verhaltensweisen der pädagogischen Fachkräfte, sowie über alle Belange, die ihren Alltag betreffen, wie z.B. Angebote, Essen, Regeln etc.

Ihre Anliegen können die Kinder sowohl im persönlichen Gespräch mit ihrer Bezugsperson, als auch im gemeinsamen Morgenkreis vorbringen. Auch der Beschwerdeweg über die Eltern ist möglich und gerade für jüngere Kinder manchmal einfacher. Zusammen mit dem Kind, mit allen Beteiligten, im Gespräch mit der Gruppe und/oder bei Bedarf mit den Eltern werden im respektvollen Dialog auf Augenhöhe gemeinsame Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.

 

Für die Eltern

Eine konstruktive Zusammenarbeit mit Eltern ist für die pädagogische Arbeit am Kind wertvoll und nicht wegzudenken.

Das Miteinander zwischen Eltern/ Familien und Mitarbeitenden sollte ein lebendiger und respektvoller Umgang auf Augenhöhe sein, der eine Basis für eine wertschätzende Erziehungsarbeit bildet. Im direkten Dialog, bei Tür- und Angel-Gesprächen, bei vereinbarten Elterngesprächen, durch das Einbinden des Elternbeirates, per Telefon, E-Mail und/oder Brief aber auch durch sensible Wahrnehmung und Beobachtung werden Beschwerden der Eltern aufgenommen und dokumentiert. Dabei können Eltern bei den pädagogischen Fachkräften, der Kita-Leitung, dem Träger sowie den Elternvertretern als Bindeglied zum Kindergarten Kritik äußern. Die Eltern sind ebenso mit unserer Konzeption und dem Gewaltschutzkonzept vertraut.

 

Für die Mitarbeiter

In einem Team arbeiten alle Mitglieder auf das gleiche Ziel hin.

Jedes Mitglied wird entsprechend seiner Stärken und Talente eingesetzt und alle Mitglieder arbeiten miteinander/ kooperativ zum Wohl den Kindes. Dazu gehört auch eine offene Streitkultur. Im Rahmen einer konstruktiven Teamarbeit und Konfliktfähigkeit ist jede pädagogische Fachkraft gefordert, eine Beobachtung, ein Verhalten, ein „Gerücht“ anzusprechen, sowie sich Konflikten zu stellen.

Spannungen, Meinungsverschiedenheit und/oder Schwierigkeiten im Team als auch Unzufriedenheit und/oder Frustration am Arbeitsplatz können im „Vier-Augen-Gespräch“, durch Einbeziehung der Kindergartenleitung, durch Heranziehen aller Beteiligten und/oder in Teamsitzungen angesprochen werden.

Dabei müssen Ursachen geklärt, Regeln festgelegt, Wünsche und Bedürfnisse gesammelt, Verständnis geklärt, gemeinsame Lösungen gesucht, Lösungen bewertet und ausgehandelt sowie Zielvereinbarungen getroffen werden. Hierzu dient auch die Supervision.  Bei Bedarf wird ein Protokoll erstellt und ein Folgetermin vereinbart. Parallel dazu kann – je nach Inhalt und/oder Intensität des Konfliktes – der Träger hinzugezogen werden.

 

Mitwirkung im Elternbeirat

Der Elternbeirat setzt sich aus von der Gesamtelternschaft gewählten Verteter*innen zusammen. Sie geben den pädagogischen Fachkräften Feedback hinsichtlich der Bedürfnisse und Zufriedenheit der Eltern und stellen sich schützend vor sie, falls einzelne Eltern unerfüllbare Wünsche oder unberechtigte Kritik äußern. So werden sie für die pädagogischen Fachkräfte zu Bündnispartnern und Wegbegleitern.

 

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Partizipation als Handlungskompetenz und gelebte Praxis lässt sich nicht durchsetzen, wenn die Betroffenen – pädagogische Fachkräfte und Leitung – nicht davon überzeugt sind, dass Partizipation gelingen kann und notwendig ist, um qualitativ hochwertig pädagogisch zu arbeiten. Dafür brauchen die Fachkräfte zunächst selbst ein Recht auf Beteiligung. Dies gelingt indem das Team an grundsätzlichen Entscheidungen, die sie als Ausführende direkt betreffen, beteiligt wird. Einerseits zu leiten und andererseits zu begleiten, ist dabei Teil des Profils der Einrichtungsleitung.

In einer demokratischen Teamkultur können Ressourcen einzelner Teammitglieder am besten zum Tragen kommen, unterschiedliche Sichtweisen einfließen und damit gemeinsame Entscheidungen hervorbringen.

 

Ansprechpartner bei Beschwerden

  • Gruppenfachkraft
  • Kita-Leitung (stellv. Leitung bei Abwesenheit)
  • Elternbeirat
  • Träger
  • Diakonisches Werk Frankfurt und Offenbach (Fachberatung)
  • Stadtschulamt Frankfurt

 

Personalmanagement

Personalauswahl und -entwicklung ist ein wichtiger Baustein im Kinderschutz. Dabei ist der Träger in der Verantwortung Mitarbeiter einzustellen, denen vertrauenswürdig Schutzbefohlene anvertraut werden können. Bei Neueinstellung eines Mitarbeiters informiert die Leitung den Bewerber über die Regeln des Kindergartens und Vereinbarungen zur Prävention.

Die Ausarbeitung des Schutzkonzeptes und der Kindergartenkonzeption bieten Einblick in unseren Alltag. Zusätzlich wird der Bewerber*in zu einer Probearbeit eingeladen. Dadurch kann ein erster Eindruck über die Kompetenz und Haltung der betreffenden Person gewonnen werden.

 

Bewerbungsgespräch

Im Bewerbungsgespräch wird die Verbindlichkeit des Schutzkonzepts als Grundlage des eigenen Handelns vorgestellt. Wir treten mit Bewerber*innen darüber auch in Austausch.

 

Erweitertes Führungszeugnis

Voraussetzung des Zustandekommens des Arbeitsvertrags ist die Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz zur Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a SGB VIII. Das Führungszeugnis muss spätestens alle fünf Jahre aktualisiert vorgelegt werden. Die Einsicht und Feststellung, dass keine einschlägigen Straftaten vorliegen, wird dokumentiert.

Ehrenamtliche Mitarbeitende benötigen ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis und werden zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Einarbeitung

Im Vertrag finden die Mitarbeitenden alle entsprechenden Unterlagen zu den geltenden Bestimmungen.

Zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses findet für alle Beschäftigten sowie für Jahrespraktikant*innen eine Einweisung durch die Kita-Leitung statt.

 

Qualitätssicherung

Um die Qualität unserer Einrichtung stets zu verbessern, nehmen die Mitarbeitenden regelmäßig an Fortbildungen teil. Gemeinsam mit dem Träger und den Eltern arbeiten wir an einem Qualitätsmanagementprozess (DIN ISO 9001). Schulungen im Bereich Infektionsschutz (incl. HACCP), Kindeswohlgefährdung, Erste Hilfe, Brandschutz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz sind selbstverständlich.

Die Leitung der Einrichtung nimmt an Leitungskreisen und anderen fachbezogenen Konferenzen teil. In kontinuierlichen Trägergesprächen nimmt der Träger seine Dienstaufsicht wahr. Er weiß um die Belange der Einrichtung und unterstützt diese.

Die Fachberatung des Diakonischen Werkes Frankfurt und Offenbach berät sowohl Träger als auch Leitung kontinuierlich und ist ein verlässlicher Partner.

Das Team nimmt Team-Supervision in Anspruch und der Träger ermöglicht der Leitung das Arbeiten in Netzwerken und Leitungssupervision.

Regelmäßige Mitarbeitergespräche ermöglichen einen gemeinsamen Blick auf die Entwicklung der Mitarbeitenden und halten die Beteiligten zur Reflexion an.

 

Um unsere Arbeit stetig zu hinterfragen und zu verbessern, unsere Konzeption kontinuierlich zu aktualisieren sowie das Schutzkonzept ständig zu reflektieren und auf Wirksamkeit zu überprüfen, finden folgende Qualitätssicherungsmaßnahmen für die pädagogischen Fachkräfte statt:

 

Regelmäßige Teambesprechungen mit den Inhalten:

  • Planung, Organisation und Reflexion der pädagogischen Arbeit
  • Informationen von Trägerseite
  • Informationen von Leiter*innenkonferenzen
  • Informationen von Fort- und Weiterbildungen
  • Fallbesprechungen
  • Rückmeldungen durch Eltern/Elternbeirat
  • Jahresplanung
  • Unterweisungen zur Arbeitssicherheit, Infektionsschutzgesetz, Hygienebelehrung/ -plan, Schutzauftrag nach §8a SGB VIII, Datenschutz, AGG
  • Inhouse – Schulungen nach Bedarf bzw. auf Anordnung des Trägers
  • Angebot von Supervisionen
  • Termine mit der Fachberatung oder externen Institutionen

 

 

Notfallpläne

Um die Sicherheit aller zu gewährlisten haben wir Notfallpläne bei Personalausfall. Diese sehen Notdienstkonzepte je nach Personalausfall vor um eine Überforderung zu vermeiden. Die Eltern werden im Vertrag darüber informiert.

 

Interventionsplan

Bei einem vagen, begründeten oder erhärteten Verdacht auf sexualisierte sowie physische/psychische Gewalt gegenüber Kindern braucht es eine entsprechende Intervention.

Tritt ein solcher Fall in unserer Einrichtung auf oder außerhalb auf, ist es wichtig, auf entsprechende Vorgehensweisen und Verfahrensabläufe zurückgreifen zu können, die vorab in einem sogenannten Handlungsplan festgehalten wurden (siehe Kinderschutzkonzept EKHN/ Diakonisches Werk Frankfurt und Offenbach).

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