Für den Kirchenvorstand wurden aus der Gemeinde gewählt:
Christoph Graf, Ingrid Kynast, Manfred Mühl, Claudia Schreider, Melanie Stein, Stefan Zdarsky. Desweiteren gehört unsere Pfarrerin Antonia von Vieregge dazu.
Der Kirchenvorstand wurde am 12.09.2021 im Rahmen eines Gottesdienstes feierlich in sein Amt eingeführt!
Wenn Sie Ideen, Beschwerden oder Wünsche haben sind wir für Sie ansprechbar.
Allgemeine Informationen zum Kirchenvorstand (aus der EKHN)
Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan einer evangelischen Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt. Dafür muss er handfeste Entscheidungen treffen, schließlich geht es häufig um Geld und Gebäude, um Mitarbeitende und um zahlreiche Veranstaltungen der Gemeinde.
Je nach Gemeindegröße besteht der Kirchenvorstand aus sechs bis zwanzig Mitgliedern sowie den Pfarrerinnen und Pfarrernhttp://www.ekhn.de/ueber-uns/berufsperspektiven-stellen/pfarrerin-oder-pfarrer.html der Gemeinde. Den Vorsitz des Kirchenvorstands bestimmen die Mitglieder durch geheime Wahl, wobei entweder ein Gemeindemitglied oder ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin bestimmt werden kann.
Demokratie von unten: Die Kirchenvorstandswahlen
Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den Kirchengemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, sie erhalten eine offizielle Wahlbenachrichtigung.
Aufgaben des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten. Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern.
Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Dabei müssen meist erhebliche Summe treuhänderisch und korrekt verwaltet werden, der jährliche Haushaltsplan umfasst in vielen Gemeinden häufig mehrere Hunderttausend Euro. Der Kirchenvorstand ist - soweit vorhanden - verantwortlich für den Kindergarten. Außerdem soll das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind.
Dieser Text wurde von der EKHN zur Verfügung gestellt unter folgendem Link:
www.ekhn.de/ueber-uns/aufbau-der-landeskirche/kirchengemeinden/kirchenvorstand.html